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Bern, 24. Mai 2022
Es gibt keinen funktionierenden Herdenschutz. Das Kosten-Nutzenungleichgewicht ist massiv zu Lasten der Weidewirtschaft gestört.
Das Hauptziel des nationalen Herdenschutzprogrammes aus dem Jahr 2013, die Nutztierhaltung trotz Grossraubtierpräsenz ohne unverhältnismassig grosse Einschränkungen zu erhalten, ist gescheitert. Die zur Verfügung stehenden Präventionsmassnahmen greifen immer weniger. Der Leidensdruck der Weidetierhalter ist nach Beginn der Weidesaison 2022 ins unerträgliche angewachsen, und die Alpsaison hat noch nicht begonnen.
Die Wolfspopulation wächst währenddessen ungebremst und die Eskalationsspirale dreht weiter. Die kantonalen Delegierten des Schweizer Vereins für den Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtiere fanden an der Jahresversammlung in Bern klare Worte. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie durch den Staat ist in Frage gestellt. Ohne rasche und wirksame Eingriffe zur Regulierung der Wolfsbestände sind Abwehrhandlungen zur Verteidigung von Hab und Gut nicht mehr auszuschliessen.
Es hätte nicht so kommen müssen. Die Jagdgesetzesrevision im Jahr 2020 hätte rechtzeitig eine präventive Regulierung der Wolfsbestände durch die Kantone ermöglicht. Doch es kam nach massiver Gegenkampagne der Umweltverbände zur Niederlage an der Urne. Die referendumsführenden Umweltverbände gelobten, Hand zu bieten für Lösungen rund um die Weidetierhaltung. Gekommen ist nichts! In diesem Dossier verspielten die Umweltverbände jegliche Glaubwürdigkeit.
Für die Weidesaison 2022 schlägt der Bundesrat ein Set von temporären Sofortmassnahme zum Schutz der Weidetiere vor. Der Verein begrüsst die Massnahmen, die er bereits im letzten Herbst dem zuständigen Bundesamt unterbreitete. Die Kantone, die für die temporären Massnahmen zuständig sind wurden erst spät informiert. Es besteht ein Kompetenzwirrwarr zwischen den kantonalen Landwirtschafts- und Jagdämtern. Die Delegierten der Kantonalen Sektionen richten ihren Appell an die kantonalen Regierungsstellen, den Weidetierhaltern so rasch wie möglich bei der Umsetzung der temporären Sofortmassnahmen zu unterstützen. Zudem erwarten sie, dass die Kantone Verantwortung übernehmen für die künftige Entwicklung ihrer Territorien und gegen die Absichten des Bundes, ihre wertvollen Kulturlandschaften der ungeregelten Ausbreitung der Wolfspopulation mit allen negativen Folgen auf die Biodiversität, dem Verlust an kulturellem Erbe, dem Tourismus und letztendlich auf die ländliche Bevölkerung zu überlassen.
Die Delegierten aus den Berggebietskantonen stimmten dem Jahresbericht der Präsidenten Germano Mattei und Georges Schnydrig zu und wählten den langjährigen Landwirtschaftsberater Otto Denoth in den Vorstand. Livio Crameri aus dem Val Poschiavo trat nach vierjähriger Vorstandarbeit zurück.
Kontakt:
G. Schnydrig Tel. 078 736 62 58 (d)
G. Mattei Tel. 079 428 40 59 (i/f)
Ko-Präsidenten Verein Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren
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Die Wildhut des Kantons Graubünden hat den Wolf schon seit mehreren Monaten beobachtet. In dieser Zeit habe das Tier öfters problematisches Verhalten gezeigt und sei gegenüber Menschen potentiell gefährlich gewesen, heisst es aus Chur. Die Wildhut hat den Wolf deshalb in der Nacht auf Freitag geschossen
Das Tier ist laut Adrian Arquint, Jagdinspektor des Kantons Graubünden, den Menschen immer näher gekommen. Es habe zuletzt einen Menschen unbemerkt verfolgt und sich längere Zeit im Abstand von zwei Metern zur Person aufgehalten.
Es dürfte sich nach Einschätzung der Behörden um ein Einzeltier handeln. Mehrere Versuche, den Wolf mit einem Telemetrie-Sender zu versehen und mit Gummischrot zu vergrämen, seien erfolglos geblieben.
Deshalb habe man sich zum Abschuss entschieden, sagt Jagdinspektor Adrian Arquint. Das Tier sei in unmittelbarer Siedlungsnähe erlegt worden. Die Bündner Wildhut stützt sich beim Abschuss auf die polizeiliche Generalklausel, die besagt, dass Behörden bei einer Gefahr für die Bevölkerung eigenmächtig handeln dürfen.
Als erste Umweltorganisation hat Pro Natura auf den Abschuss reagiert. Man könne die Gründe für diesen Abschuss nachvollziehen, heisst es auf Nachfrage des Regionaljournals Graubünden.
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Die kantonalen Delegierten des „Vereins Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere“ stimmten an der 6. Delegiertenversammlung einer Namensänderung zu. Die neue Bezeichnung „Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren“ entspricht der bereits heute gültigen langfristigen Vereinsstrategie im Umgang mit Grossraubtieren.
Die Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Organisationen nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die aktuelle Anpassung der Jagdverordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes die Probleme nicht zu adressieren vermag: Zu den drängenden Problemen gehören der Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung, die Bezeichnung von Vorranggebieten für Nutz– und Wildtiere, die präventive Regulation von Wölfen, eine rasche Bestimmung der DNA bei Wolfsangriffen, keine Kürzung von Direktzahlungen bei frühzeitiger Abalpung wegen Wolfspräsenz, die vollständige Übernahme der Kosten für den Herdenschutz, die Abgeltung von Wolfsrissen in nicht schützbaren Alpgebieten, zusätzliche Massnahmen in betroffenen Tourismusregionen sowie die Herabsetzung des Wolfsschutzes in der Berner Konvention.
Statt wie in der Jagdverordnung vorgeschlagen, die Anzahl getöteter Nutztiere als Abschusskriterium beizuziehen, sollen nach Antrag des Vereins neu die Anzahl Angriffe auf Nutztiere als Kriterium dienen. Die endlose Diskussion über die verletzten, vermissten oder notgeschlachteten Tiere würden damit hinfällig. Als stossend empfunden wird zudem die fehlende Transparenz der Behörden bezüglich den durch Wolfsangriffe getöteten, verletzten und vermissten Nutztieren. Als Gegengewicht zum staatlichen Monopol unterstützt der Verein deshalb ein webbasiertes Meldesystem, mit welchem Schäden an Nutztieren selber erfasst, bewertet und publiziert werden können.
Gemeinsam mit den parlamentarischen Vertretern der Interessensgruppe Sicherheit im Bundesparlament, wird der Verein den politischen Druck auf die Verwaltung weiterhin hochhalten.
Für Rückfragen:
G. Schnydrig Tel. 078 736 62 58
G. Mattei Tel. 079 428 40 59
Ko-Präsidenten Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere
www.lr-grt.ch
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Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Bundeshaus Nord
CH-3003 Bern
Bern, 6. Juli 2021
Sehr geehrte Frau Bundesrätin,
Die Vertreterinnen und Vertreter der Bergkantone fordern Sie als Vorsteherin des zuständigen Bundesamtes für Umwelt (BAFU) mit aller Dringlichkeit auf, rasch Massnahmen gegen die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes zu ergreifen. Die Lage in den betroffenen Regionen droht vollends ausser Kontrolle zu geraten. Im Kanton Graubünden und in weiteren Kantonen herrschen Zustände, vor denen wir seit Jahren warnen und nun trauriger Alltag sind:
- Stark ansteigende tödliche Angriffe auf geschützte Schafherden und notfallmässige Abalpungen bereits anfangs der Weidesaison, wie jüngst in den Regionen Klosters oder im Goms.
- Angriffe auf Kuhherden, die zu Panik und Abstürzen führen.
- Mögliche Begegnungen mit dem Wolf zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Umherstreifende Wolfrudel in und um Dörfer, ohne Scheu vor dem Menschen und seiner Habe.
- Rindviehhaltung in artgerechten Laufhöfen ist kaum mehr sicher zu betreiben.
- Der Herdenschutzaufwand steigt unaufhörlich. Die Schäden nehmen auch auf geschützten Wiesen und Alpen weiter zu.
- Alpine Tourismusregionen werden für den Menschen unsicher
Es besteht dringender Handlungs- und Klärungsbedarf in zahlreichen Punkten, welche im Rahmen der vergangenen Verordnungsanpassung nicht behandelt worden sind, so in den Bereichen
- Schutz und Sicherheit der Bevölkerung,
- Schaffung von Vorranggebiete für Nutz- und Wildtiere,
- Präventive Regulation der Wolfspopulation,
- saubere Definition von schützbaren und nicht schützbaren Weidegebieten mit der Validierung der kantonalen Alpplanungen durch das BAFU,
- vollständige Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen und Auszahlung der Sömmerungsbeiträgen trotz vorzeitiger Abalpung nach Wolfsangriffen,
- Unterstützung der Tourismusregionen zum Schutz der Gäste und Sicherung der Wanderwege.
- Durchsetzung des Schweizer Antrags zur Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention.
Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Vorstösse aus dem Parlament darlegte, wird im Herbst 2022 eine Grundlagenstudie der Agroscope erwartet, die den notwendigen Handlungsbedarf bezeichnen und Massnahmen vorschlagen wird. Im Herbst 2023 wird der Bundesrat dann einen dazugehörigen Bericht publizieren. Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs fühlt sich die betroffene Bevölkerung mit der Aussicht auf einen Bericht in zwei Jahre alleine gelassen und nicht ernst genommen. Es braucht jetzt praxisorientierte Lösungsansätze, die beispielsweise im Rahmen von geografisch und zeitlich begrenzten Pilotprojekten erprobt werden können. Die Ergebnisse der Pilote schaffen die nötigen Grundlagen für schweizweit wirkungsvolle Massnahmen.
Ohne die Möglichkeit und die Perspektive den weiter massiv zunehmenden Wolfsangriffen etwas entgegen zu setzen, werden die betroffenen Berggebiete in kurzer Zeit ausbluten. Die Offenhaltung und Pflege der artenreichen Bergweiden sind in Gefahr. Es drohen die Verbuschung ganzer Talschaften und der einhergehende Verlust der Biodiversität.
Wir möchten deshalb mit Ihnen Frau Bundesrätin möglichst rasch in einen Dialog treten und Ihnen unsere Anliegen aus erster Hand darlegen. Ferner würde es uns freuen, Ihnen mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, welche die Alp- und Weidewirtschaft im Umgang mit dem Wolf unterstützen könnten. Wir freuen uns auf eine Einladung.
Freundlichen Grüssen
NR Monika Rüegger Co-Präsidentin IG -Sicherheit
Georges Schnydrig und Germano Mattei Co-Präsidenten VSLvGRT
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Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei AJF publizierte Ende März den Jahresbericht Wolf 2020; ausführlich und mit vielen interessanten Informationen wird über die laufende Wiederansiedlung dieser Raubtiere in Graubünden berichtet.
Besonders auffallend sind die Verdoppelung der Wolfpopulation auf geschätzte 50 Tiere im letzten Jahr und die katastrophale Zunahme der Nutztierrisse auf etwa 260: Erstmalig wurde ein erwachsener Esel und ein Kalb gerissen, sowie weitere neun Kälber vom Wolf angefressen. Diese Zahlen müssten die kantonalen und eidgenössischen Behörden in höchste Alarmbereitschaft versetzen. Angesagt wären unbürokratische Notmassnahmen, um diese unheilvolle Entwicklung zu stoppen.
Die «Vereinigung Lebensräume ohne Grossraubtiere GR» hatte mit der Unterstützung weiterer vier bäuerlicher Institutionen bereits im Mai 2019 mit einer Veranstaltung in der Arena Cazis vor einem Publikum von über 300 Personen vor einer solchen Entwicklung gewarnt und eine entsprechende Resolution zuhanden der Bundesrätin Simonetta Sommaruga und dem Direktor des Bundesamtes für Umwelt Marc Chardonnens mit den folgenden Forderungen verabschiedet:
- «Der in der Berner-Konvention formulierte «strenge Schutz» des Wolfes ist auf «geschützt» zu senken oder die Konvention ist allenfalls zu kündigen, wie es die Motion Fournier verlangt.
- Wir verlangen eine griffige Gesetzgebung zum Schutz von Tier und Mensch vor Grossraubtier-Angriffen. Das Risiko allfälliger Unfälle mit Menschen und die Qualen der gerissenen Tiere sind nicht länger hinzunehmen.
- Die Kompetenz zur Regulierung der Wolfspopulationen soll an die Kantone übergeben werden.
- Die Kommunikation der Ämter mit der betroffenen Bevölkerung und den Tierhaltern soll schnell und effizient erfolgen.
- Die Kosten eines effizienten Herdenschutzes sind vom Bund zu übernehmen.
- Die Zukunft der Biodiversität im Alpenraum muss sichergestellt und die Vergandung der Alpweiden verhindert werden.»
- Bisher unternahmen die zuständigen Behörden nichts wirklich Wirksames zur Entschärfung der Situation. Am 27. September 2020 lehnte das Stimmvolk das Jagdgesetz zwar mit 51,9% Neinstimmen knapp ab, aber der gesetzliche Spielraum wurde bis heute nicht ausgenutzt, um pragmatische Lösungen umzusetzen.
Nun werden die Nutztiere bald auf Heimweiden, Maiensässe und später auf die Alpen gebracht und die Bauern werden wiederum in ständiger Angst vor einem Wolfangriff schlaflose Nächte verbringen.
Sie fragen sich bereits heute, wieviele Wölfe werden wir Ende Jahr haben? Wieviele unserer Tiere werden vom Wolf getötet, verletzt oder in Abgründe gejagt? Wieviele Wölfe werden in die Nähe von Siedlungen nach Nahrung suchen, ohne Angst vor den Menschen? Wieviel zusätzlicher Aufwand wird zu leisten sein? …
Die rasante Zunahme der Wölfe wird durch immer mehr verstörte Mutterkühe und aggressive Herdenschutzhunde ganze Regionen unsicher machen und sich somit negativ auf den Tourismus auswirken.
Und wenn im Bericht des AJF steht, dass «die rasche Bestandesentwicklung des Wolfs in unserer Kulturlandschaft aus Sicht der Artenvielfalt und Ökologie faszinierend ist», muss diese Aussage als kurzsichtig und zynisch bezeichnet werden: Wenn sich der Wolf mit dieser Geschwindigkeit weiter ausbreitet, werden immer weniger Weiden bewirtschaftet und weite Teile der Alpen werden verbuschen und verganden, mit einem immensen Schaden für die Biodiversität, die Berglandwirtschaft und für den Tourismus. Die Fauna wird zwar um eine Art reicher, aber die Bergbauern werden die Gebiete verlassen und die Bergflora wird verarmen.
Vereinigung Lebensräume ohne Grosssraubtiere/GR, Rico Calcagnini, Präsident
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